Aktivmitglieder des VGSG können alle Personen mit einem Anstellungsverhältnis bei der
kantonalen Verwaltung, des Kantonsspitals Glarus oder einer Gemeindeverwaltung des Kantons
Glarus werden. Das Beitrittsgesuch ist schriftlich einzureichen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Gegen einen ablehnenden Entscheid des Vorstandes kann die gesuchstellende Person Beschwerde an die Hauptversammlung erheben.
Der Mitgliederbeitrag beträgt aktuell CHF 35.– . Die obligatorische Rechtsschutzversicherung für alle (mit Ausnahme der Mitglieder des VSPB) beträgt CHF 17.50.
Bitte füllen Sie untenstehende Felder aus. Die Daten werden dann an den VGSG gesendet und bearbeitet. Die Email Adresse welche Sie bei „Kontakt-E-Mail“ angeben wird verwendet um Sie zu kontaktieren.