Aktuelles

Jahresbericht 2025

Einladung zur 110. ordentlicher Hauptversammlung 2026

Aktuelles i.S. REKA für Angestellte der Kant. Verwaltung:

Reka-Pay

Seit 1. Januar 2026 erhalten Sie anstelle der Reka-Checks die praktische Reka-Card mit dem digitalen Guthaben Reka-Pay. Der bis anhin durch den VGSG organisierte Reka-Check-Bezug ist nicht mehr möglich.

Was ist Reka-Pay?

Reka-Pay ist die digitale Geldform und der Nachfolger des bekannten physischen Reka-Checks.

Wie kann ich Reka-Pay beziehen?

Falls Sie der Personaldatenlieferung an Reka zugestimmt haben, übermittelt die Hauptabteilung Personal und Organisation Ihre Personaldaten an Reka. Anschliessen erhalten Sie direkt von Reka einen Einzahlungsschein für des Reka-Guthabens. Nach der ersten Einzahlung erhalten Sie per Post die persönliche Reka-Card, aufgeladen mit dem eigenen Anteil und dem Beitrag des Arbeitgebers.

Was kostet Reka-Pay?

Die jährliche Kontoführungsgebühr beträgt 15 Franken. Diese Kosten übernimmt der Arbeitgeber vollumänglich für Sie.

Wie viel Reka-Pay Guthaben kann ich beziehen?

Als bezugsberechtigte/r Mitarbeitende/r haben Sie die Möglichkeit, Reka-Guthaben im Wert von maximal 500 Franken pro Kalenderjahr gegen eine Bezahlung von 400 Franken zu beziehen. Ihr Arbeitgeber subventioniert somit einen Kauf mit 20 Prozent und mit maximal 100 Franken.

Wer ist berechtigt zum Kauf von Reka-Pay?

  • Mitarbeitende mit einem Arbeitsvertrag von mehr als einem Jahr
  • Mitarbeitende mit einem Praktikums- oder Ausbildungsvertrag von mehr als einem Jahr
  • Lehrpersonen mit Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr
  • Regierungsräte, Gerichtspräsidenten
  • Lernende der kantonalen Verwaltung (inkl. Lernende und Studierende mit Anstellung beim BZGS)
  • Mitarbeitende mit einem Ausbildungsvertrag von mindestens einem Jahr

 

Rechtsschutz Arbeitnehmerstreitigkeiten – Infoblatt VGSG