Rechtsschutzversicherung

Der ZV hat es sich zur Aufgabe gemacht, Arbeitnehmende bei Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen besser zu schützen. Hierzu hat er einen Kollektiv-Rechtsschutzvertrag mit der AXA-ARAG abgeschlossen. Die dem ZV angehörenden Personalverbände müssen diesen Vertrag akzeptieren. Anlässlich der Hauptversammlung 2023 des VGSG wurde dem Rechtsschutz-Kollektivvertrag zugestimmt.

Formular Rechtsfallanzeige Rechtsfallanzeige-1.docx (live.com)  herunterladen, ausfüllen, Unterlagen bereitstellen und per E-Mail an: samuel.blapp@oeffentlichespersonal.ch senden.

Rechtsschutz Arbeitnehmerstreitigkeiten – Infoblatt VGSG