Der ZV hat es sich zur Aufgabe gemacht, Arbeitnehmende bei Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen besser zu schützen. Hierzu hat er einen Kollektiv-Rechtsschutzvertrag mit der AXA-ARAG abgeschlossen. Die dem ZV angehörenden Personalverbände müssen diesen Vertrag akzeptieren. Anlässlich der Hauptversammlung 2023 des VGSG wurde dem Rechtsschutz-Kollektivvertrag zugestimmt.
Formular Rechtsfallanzeige Rechtsfallanzeige-1.docx (live.com) herunterladen, ausfüllen, Unterlagen bereitstellen und per E-Mail an: samuel.blapp@oeffentlichespersonal.ch senden.