Übersicht und wichtige Informationen

                      

Kollektiv-Rechtsschutzversicherung

Arbeitnehmer bei Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen

Der ZV hat es sich zur Aufgabe gemacht, Arbeitnehmende bei Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen besser zu schützen. Hierzu hat er einen Kollektiv-Rechtsschutzvertrag mit der AXA-ARAG abgeschlossen. Die dem ZV angehörenden Personalverbände müssen diesen Vertrag akzeptieren. Anlässlich der Hauptversammlung 2023 des VGSG wurde dem Rechtsschutz-Kollektivvertrag zugestimmt.

Leider nehmen Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen stetig zu. Viele Arbeitnehmer sind für solche Streitigkeiten gar nicht versichert und können sich häufig keinen Prozess leisten. Viele solcher Streitigkeiten werden bereits im Vorfeld mittels Vergleich beigesetzt. Mit der abgeschlossenen Versicherungsvariante ist die betroffene Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bereits in diesem Bereich geschützt und wird rechtlich beraten und instruiert.

 

Wer ist versichert?

Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer der öffentlichen Hand, welche Mitglied beim VGSG sind. Familienangehörige sind nicht mitversichert. https://vgsg.ch/mitglied-werden/

 

Was ist versichert?

Der VGSG hat sich für die Vollkostenversicherung entschieden. Hierbei sind die vorprozessuale, arbeitsrechtliche Beratung und der arbeitsrechtliche Prozess versichert. Das heisst, es geht um das Arbeitsrecht und dabei um Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

 

Welche Leistungen sind versichert?

  • Kosten für Gutachten von Sachverständigen
  • Gerichtsgebühren oder andere Verfahrenskosten
  • Gebühren und Verfahrenskosten von Schiedsgerichten (mit ausdrücklicher Zustimmung der AXA-ARAG)
  • Prozessentschädigungen der Gegenpartei.
  • Inkasso der zustehenden Forderungen
  • Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft (nur vorschussweise)
  • Mediationsverfahren (vereinbart mit der AXA-ARAG)
  • Rechtsberatung
  • Bearbeitung des Rechtsfalles und die Vertretung durch die Vertrauensanwältin oder den Vertrauensanwalt des VGSG.

 

Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme beläuft sich auf max. CHF 300’000 pro Rechtsfall.

 

Mindeststreitwert?

Mindeststreitwert CHF 1’000.

 

Wartefrist?

Bei neu eintretenden Mitarbeitenden beim VGSG beträgt die Wartefrist drei (3) Monate.

 

Ausschlüsse?

  • Bagatellfälle bis CHF 1’000.00
  • Selbstständige Berufstätigkeit
  • Tätigkeiten in Geschäftsleitung, Verwaltungsrat oder Stiftungsrat aus privatrechtlichen Anstellungsverhältnissen
  • Streitigkeiten aus gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen (z. B. Verein, Genossenschaft, AG)
  • Streitigkeiten aus Finanz-, Bank- und Börsengeschäften
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen (Haftpflichtversicherung)
  • Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer und Versicherten sowie unter versicherten Personen.

 

Ablauf?

Formular Rechtsfallanzeige auf https://oeffentlichespersonal.ch/dienstleistungen/rechtsberatung-2 herunterladen, ausfüllen, Unterlagen bereitstellen und per E-Mail an: samuel.blapp@oeffentlichespersonal.ch senden.

 

Kosten?

Die Vollkosten-Rechtsschutzversicherung kostet aktuell CHF 17.50 pro Jahr und Mitglied.

 

Vertrauensanwälte?

Eugen Kohler, lic. iur. HSG LL.M., Rechtsanwalt und Urkundsperson

Anwaltskanzlei St. Jakob, St. Jakob-Strasse 37, 9000 St. Gallen

https://www.sanktjakob.ch/index.php/eugen-koller

 

Monika Steiner Conrad, Rechtsanwältin LL.M.

Anwaltskanzlei Monika Steiner Conrad, Churerstrasse 135, 8808 Pfäffikon / SZ

http://www.steinerconrad.ch

 

Reglemente / Factsheet / Formular «Rechtsfallanzeige», Reglement ZV?

https://oeffentlichespersonal.ch/dienstleistungen/rechtsberatung-2

https://vgsg.ch/rechtsschutzversicherung/