REKA

Verkauf der REKA-Checks für die Kantonale Verwaltung

 

Geschätzte REKA-Bezügerinnen und REKA-Bezüger
In diesem Jahr können die REKA-Checks letztmals als Bargeld bezogen werden. Dazu finden zwei Verkaufsabende statt. Ab 2026 wird der REKA-Bezug mit der REKA-Card erfolgen.
Sie brauchen momentan nichts zu unternehmen. Im 2025 ist der Bezug nochmals ausschliesslich als Checks möglich.

Weitere Informationen dazu folgen im Herbst.

Der VGSG ist mit dem Verkauf der REKA-Checks für das Personal der Kantonalen Verwaltung Glarus betraut. Die Gemeinden Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd organisieren den etwaigen Verkauf der Reka-Checks selber.

Die REKA-Ausgabe findet nur an den dafür vorgesehenen Abenden statt (Nur in begründeten Ausnahmefällen wird eine persönliche Auslieferung vorgenommen).

Für das Jahr 2025 sind folgende Termine vorgesehen:

Neuer Termin:

    • 1. Verkauf  Dienstag den 11.03.2025 ab 16.30 Uhr im Rathauskeller
    • 2. Verkauf  Donnerstag den 30.10.2025 ab 16.30 Uhr im Rathauskeller

Sie können die REKA-Checks an den Verkaufsdaten gegen Bargeld beziehen. Sie können die Reka-Checks auch in Vertretung für Ihre Arbeitskolleginnen und -kollegen beziehen. Es ist dabei in jedem Fall das Bezugsformular auszufüllen und an die Ausgabestelle mitzubringen.

 

Bezugsformular

Das Bezugsformular für die REKA-Checks können Sie hier downloaden:

Bezug_Reka_2017_05_23

Bezug_Reka_Sammelliste

FAQ

Was sind REKA-Checks?
REKA-Checks gehören bei Arbeitgebenden und Arbeitnehmern zu den beliebtesten Lohnnebenleistungen. Sie sind heute beinahe als zweite Währung in der Schweiz gleichzusetzen. Die REKA-Checks sind ähnlich aufwendig wie die Schweizer Banknoten angefertigt und werden wiederverwendet. Die REKA-Checks unterliegen keiner Verfallsfrist und sind daher unbeschränkt gültig. Mit den REKA-Checks können Sie bei diversen Dienstleistern bezahlen.

Wer ist berechtigt zum Kauf von REKA-Checks?
Anspruch auf REKA-Checks haben:

  • Mitarbeitende mit einem Arbeitsvertrag von mehr als einem Jahr
  • Mitarbeitende mit einem Praktikumsvertrag von mehr als einem Jahr
  • Lehrpersonen mit Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr
  • Regierungsräte, Gerichtspräsidenten
  • Lernende der kantonalen Verwaltung (inkl. Lernende und Studierende mit Anstellung beim BZGS)
  • Mitarbeitende mit einem Ausbildungsvertrag von mindestens einem Jahr

Können auch Angestellte der Gemeinde Glarus Nord, Glarus oder Glarus Süd beim VGSG REKA-Check beziehen?
Nein, die Gemeinden organisieren ihre allfällige Reka-Check Ausgabe selber.

Wie viele REKA-Checks kann ich vom Kanton beziehen?
Jeder Angestellte ist berechtigt REKA-Checks im Wert von CHF 500.00 gegen CHF 400.00 zu beziehen. Die Kantonale Verwaltung subventioniert somit jeden Verkauf mit CHF 100.00.

Kann ich REKA-Checks auch für meine Arbeitskolleginnen und -kollegen beziehen?
Ja. Sie können bei der Ausgabestelle die REKA-Checks für ihre Arbeitskolleginnen und -kollegen in Vertretung beziehen. Es ist dabei das Bezugsformular zu verwenden.

Wie muss ich das Bezugsblatt zum Bezug von REKA-Checks ausfüllen?
Das Bezugsblatt ist in jedem Fall auszufüllen, d.h. sowie wenn Sie REKA-Checks nur für sich selber, als auch zusätzlich für Arbeitskolleginnen und -kollegen besorgen. Das Bezugsblatt ist wie folgt auszufüllen:

Beispiel Bezug einzeln.pdf
Beispiel Bezug mehrere.pdf

Kann eine Arbeitskolleginnen und -kollegen mir seine Reka-Checks überlassen?
Grundsätzlich ist gedacht, dass die Kantonale Verwaltung jedem anspruchsberechtigten Mitarbeitenden Reka-Checks im Wert von CHF 500.00 für den Preis von CHF 400.00 überlässt. Sofern Ihre Arbeitskollegin oder Ihr Arbeitskollege Ihnen nach dem Bezug die Reka-Checks im ausdrücklichen Einverständnis überlässt, ist dem nichts entgegenzusetzen. Wenn Ihnen insgesamt Reka-Checks im Wert von über CHF 3’000.00 überlassen werden, wird dies zum deklarationspflichtigen Lohnbestandteil.