Verkauf der REKA-Checks für die Kantonale Verwaltung
Der VGSG ist mit dem Verkauf der REKA-Checks für das Personal der Kantonalen Verwaltung Glarus betraut. Die Gemeinden Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd organisieren den etwaigen Verkauf der Reka-Checks selber.
Die REKA-Ausgabe findet nur an den dafür vorgesehenen Abenden statt (Nur in begründeten Ausnahmefällen wird eine persönliche Auslieferung vorgenommen).
Für das Jahr 2024 sind folgende Termine vorgesehen:
Neuer Termin:
-
- 1. Verkauf Montag den 18.03.2024 ab 16.30 Uhr im Rathauskeller
- 2. Verkauf Donnerstag den 24.10.2024 ab 16.30 Uhr im Rathauskeller
Sie können die REKA-Checks an den Verkaufsdaten gegen Bargeld beziehen. Sie können die Reka-Checks auch in Vertretung für Ihre Arbeitskolleginnen und -kollegen beziehen. Es ist dabei in jedem Fall das Bezugsformular auszufüllen und an die Ausgabestelle mitzubringen.
Bezugsformular
Das Bezugsformular für die REKA-Checks können Sie hier downloaden:
FAQ
Was sind REKA-Checks?
REKA-Checks gehören bei Arbeitgebenden und Arbeitnehmern zu den beliebtesten Lohnnebenleistungen. Sie sind heute beinahe als zweite Währung in der Schweiz gleichzusetzen. Die REKA-Checks sind ähnlich aufwendig wie die Schweizer Banknoten angefertigt und werden wiederverwendet. Die REKA-Checks unterliegen keiner Verfallsfrist und sind daher unbeschränkt gültig. Mit den REKA-Checks können Sie bei diversen Dienstleistern bezahlen.
Wer ist berechtigt zum Kauf von REKA-Checks?
Anspruch auf REKA-Checks haben:
- Mitarbeitende mit einem Arbeitsvertrag von mehr als einem Jahr
- Mitarbeitende mit einem Praktikumsvertrag von mehr als einem Jahr
- Lehrpersonen mit Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr
- Regierungsräte, Gerichtspräsidenten
- Lernende der kantonalen Verwaltung (inkl. Lernende und Studierende mit Anstellung beim BZGS)
- Mitarbeitende mit einem Ausbildungsvertrag von mindestens einem Jahr
Können auch Angestellte der Gemeinde Glarus Nord, Glarus oder Glarus Süd beim VGSG REKA-Check beziehen?
Nein, die Gemeinden organisieren ihre allfällige Reka-Check Ausgabe selber.
Wie viele REKA-Checks kann ich vom Kanton beziehen?
Jeder Angestellte ist berechtigt REKA-Checks im Wert von CHF 500.00 gegen CHF 400.00 zu beziehen. Die Kantonale Verwaltung subventioniert somit jeden Verkauf mit CHF 100.00.
Kann ich REKA-Checks auch für meine Arbeitskolleginnen und -kollegen beziehen?
Ja. Sie können bei der Ausgabestelle die REKA-Checks für ihre Arbeitskolleginnen und -kollegen in Vertretung beziehen. Es ist dabei das Bezugsformular zu verwenden.
Wie muss ich das Bezugsblatt zum Bezug von REKA-Checks ausfüllen?
Das Bezugsblatt ist in jedem Fall auszufüllen, d.h. sowie wenn Sie REKA-Checks nur für sich selber, als auch zusätzlich für Arbeitskolleginnen und -kollegen besorgen. Das Bezugsblatt ist wie folgt auszufüllen:
Beispiel Bezug einzeln.pdf
Beispiel Bezug mehrere.pdf
Kann eine Arbeitskolleginnen und -kollegen mir seine Reka-Checks überlassen?
Grundsätzlich ist gedacht, dass die Kantonale Verwaltung jedem anspruchsberechtigten Mitarbeitenden Reka-Checks im Wert von CHF 500.00 für den Preis von CHF 400.00 überlässt. Sofern Ihre Arbeitskollegin oder Ihr Arbeitskollege Ihnen nach dem Bezug die Reka-Checks im ausdrücklichen Einverständnis überlässt, ist dem nichts entgegenzusetzen. Wenn Ihnen insgesamt Reka-Checks im Wert von über CHF 3’000.00 überlassen werden, wird dies zum deklarationspflichtigen Lohnbestandteil.